Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-15, VII-Verg 13/13

VII-Verg 13/13Obergericht15.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 13/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-15

Aktenzeichen: VII-Verg 13/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0815.VII.VERG13.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 13. Mai 2013 (VK. 1-09/12) unter Ziff. 3 des Tenors wie folgt abgeändert:

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren war für den Antragsgegner notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 2.500 € festgesetzt.

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