Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-14, I-5 W 38/13

I-5 W 38/13Obergericht14.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 38/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-14

Aktenzeichen: I-5 W 38/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0814.I5W38.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Kläger und die Anschlussbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 18.06.2013 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.07.2013 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

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