I-5 W 38/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-14, I-5 W 38/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-14, I-5 W 38/13
I-5 W 38/13Obergericht14.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 38/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-14
Aktenzeichen: I-5 W 38/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0814.I5W38.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Kläger und die Anschlussbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 18.06.2013 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.07.2013 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
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