Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-08, I-2 U 22/12

I-2 U 22/12Obergericht08.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 22/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-08

Aktenzeichen: I-2 U 22/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0808.I2U22.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.02.2012 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 240.000,00 EUR festgesetzt.

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