I-2 U 22/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-08, I-2 U 22/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-08, I-2 U 22/12
I-2 U 22/12Obergericht08.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 22/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-08
Aktenzeichen: I-2 U 22/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0808.I2U22.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.02.2012 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 240.000,00 EUR festgesetzt.
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