VI-3 Kart 382/11 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-05, VI-3 Kart 382/11 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-05, VI-3 Kart 382/11 (V)
VI-3 Kart 382/11 (V)Obergericht05.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 382/11 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-05
Aktenzeichen: VI-3 Kart 382/11 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0805.VI3KART382.11V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen vom 16.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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