Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-05, 3 Kart 292/11

3 Kart 292/11Obergericht05.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 292/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-05

Aktenzeichen: 3 Kart 292/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0805.3KART292.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen vom 15.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen.

Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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