I-21 U 162/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-30, I-21 U 162/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-30, I-21 U 162/12
I-21 U 162/12Obergericht30.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 162/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-30
Aktenzeichen: I-21 U 162/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0730.I21U162.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.09.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des LG Wuppertal – 17 O 37010 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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