Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-29, VI-3 Kart 50/12 (V)

VI-3 Kart 50/12 (V)Obergericht29.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 50/12 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-29

Aktenzeichen: VI-3 Kart 50/12 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0729.VI3KART50.12V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 20.01.2012 wird der Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 12.12.2011 (BK 4–11–384) aufgehoben.

Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die Beteiligte zu 1. trägt ihre Kosten selbst.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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