I-2 W 26/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-26, I-2 W 26/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-26, I-2 W 26/13
I-2 W 26/13Obergericht26.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 26/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-26
Aktenzeichen: I-2 W 26/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0726.I2W26.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
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II. Der Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 482,20 Euro festgesetzt.
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