Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-26, I-2 W 26/13

I-2 W 26/13Obergericht26.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 26/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-26

Aktenzeichen: I-2 W 26/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0726.I2W26.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

  • II. Der Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

  • III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 482,20 Euro festgesetzt.

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