Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-25, I-2 W 13/13

I-2 W 13/13Obergericht25.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 13/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-25

Aktenzeichen: I-2 W 13/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0725.I2W13.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 5. März 2013 wird zurückgewiesen.

  • II Der Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

  • III Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.600,02 Euro festgesetzt.

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