I-2 W 13/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-25, I-2 W 13/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-25, I-2 W 13/13
I-2 W 13/13Obergericht25.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 13/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-25
Aktenzeichen: I-2 W 13/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0725.I2W13.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 5. März 2013 wird zurückgewiesen.
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II Der Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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III Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.600,02 Euro festgesetzt.
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