Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-24, I-18 U 183/11

I-18 U 183/11Obergericht24.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 183/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-24

Aktenzeichen: I-18 U 183/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0724.I18U183.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15.03.2011 (35 O 100/09) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil des Senats und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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