I-3 Wx 11/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-23, I-3 Wx 11/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-23, I-3 Wx 11/13
I-3 Wx 11/13Obergericht23.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 11/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 11/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0723.I3WX11.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel wird der angefochtene Beschluss unter Zurückweisung der weiter gehenden Beschwerde teilweise geändert:
Die Beteiligte zu 2 wird angewiesen, das Gesuch der Beteiligten zu 1 nicht deshalb abzulehnen, weil es mit Blick auf die „günstigere“ Möglichkeit, die angeforderte Urkunde unmittelbar an das zuständige Nachlassgericht zu übermitteln, an einem rechtlichen Interesse der Gesuchsteller an der Übersendung der Sterbeurkunde betreffend A. S., geborene B., verstorben 1988, fehle.
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