I-7 U 170/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-19, I-7 U 170/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-19, I-7 U 170/12
I-7 U 170/12Obergericht19.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 170/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-19
Aktenzeichen: I-7 U 170/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0719.I7U170.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.05.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des Streithelfers, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten oder den Streithelfer durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte oder der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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