VI-U (Kart) 1/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-12, VI-U (Kart) 1/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-12, VI-U (Kart) 1/13
VI-U (Kart) 1/13Obergericht12.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-12
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0712.VI.U.KART1.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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- Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
Das am 17. August 2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 331/11 - wird insofern abgeändert, als die Kostenentscheidung aufgehoben wird.
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- Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 12 % und der Beklagte zu 88 %.
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- Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die andere Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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