10 W 97/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-08, 10 W 97/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-08, 10 W 97/13
10 W 97/13Obergericht08.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 97/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-08
Aktenzeichen: 10 W 97/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0708.10W97.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung des Beklagten zu 4) gegen die Inanspruchnahme als Kostenschuldner für die im Berufungsverfahren entstandenen anteiligen Kosten in Höhe von 181 € (Kostenrechnung vom 15. März 2013; Kassenzeichen 00000000 000 0) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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