I-10 U 52/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-04, I-10 U 52/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-04, I-10 U 52/13
I-10 U 52/13Obergericht04.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 52/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-04
Aktenzeichen: I-10 U 52/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0704.I10U52.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Februar 2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 33.552,77 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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