Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-27, I-13 U 4/13

I-13 U 4/13Obergericht27.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 4/13 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-27

Aktenzeichen: I-13 U 4/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0627.I13U4.13.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Rechtsmittel der Parteien wird das am 6. Februar 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Der Klageantrag aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Beklagte zu 1) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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