I-13 U 4/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-27, I-13 U 4/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-27, I-13 U 4/13
I-13 U 4/13Obergericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 4/13 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: I-13 U 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0627.I13U4.13.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Rechtsmittel der Parteien wird das am 6. Februar 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Der Klageantrag aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Beklagte zu 1) ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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