Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-20, I-2 U 78/12

I-2 U 78/12Obergericht20.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 78/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-20

Aktenzeichen: I-2 U 78/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0620.I2U78.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. September 2012 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

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