Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-07, I-16 U 156/12

I-16 U 156/12Obergericht07.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 156/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-07

Aktenzeichen: I-16 U 156/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0607.I16U156.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14.08.2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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