I-24 U 191/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-04, I-24 U 191/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-04, I-24 U 191/12
I-24 U 191/12Obergericht04.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 191/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-04
Aktenzeichen: I-24 U 191/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0604.I24U191.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. September 2012 im schriftlichen Verfahren ergangene Teil-Anerkenntnisurteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und die darauf gerichtete Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert im Berufungsverfahren beträgt EUR 6.902,--.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.