I-18 U 2/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-29, I-18 U 2/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-29, I-18 U 2/13
I-18 U 2/13Obergericht29.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 2/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: I-18 U 2/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0529.I18U2.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. April 2012
verkündete Grundurteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf (2b O 207/10) abgeändert und wie folgt neu
gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-
streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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