I-14 U 96/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-16, I-14 U 96/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-16, I-14 U 96/12
I-14 U 96/12Obergericht16.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 96/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: I-14 U 96/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0516.I14U96.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 gegen das am 15.05.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (6 O 279/09) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von jeweils 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert: 1.391.001,61 €.
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