VI - Kart 10/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-15, VI - Kart 10/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-15, VI - Kart 10/12 (V)
VI - Kart 10/12 (V)Obergericht15.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - Kart 10/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-15
Aktenzeichen: VI - Kart 10/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0515.VI.KART10.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und zu 2. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 22. November 2012 (B 3 – 64/12) werden zurückgewiesen.
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II Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Bundeskartellamt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen werden den Beteiligten zu 1. und zu 2. auferlegt.
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III Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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IV Der Beschwerdewert wird auf 10 Mio. € festgesetzt.
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