VI-3 Kart 178/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-08, VI-3 Kart 178/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-08, VI-3 Kart 178/12 (V)
VI-3 Kart 178/12 (V)Obergericht08.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 178/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: VI-3 Kart 178/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0508.VI3KART178.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 23.04.2012 wird der Beschluss der Beschlusskammer 4 vom 22.03.2012 (BK 4–11–779) aufgehoben.
Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die Beteiligte zu 1. trägt ihre Kosten selbst.
Der Beschwerdewert wird auf . . . Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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