Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-02, I-6 U 84/12

I-6 U 84/12Obergericht02.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 84/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-02

Aktenzeichen: I-6 U 84/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0502.I6U84.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.04.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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