I-5 W 9/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-29, I-5 W 9/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-29, I-5 W 9/13
I-5 W 9/13Obergericht29.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 9/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-29
Aktenzeichen: I-5 W 9/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0429.I5W9.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 28.11.2012 abgeändert.
Dem Kläger wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte erster Instanz Prozesskostenhilfe ab dem 22.06.2012 bewilligt und ihm Rechtsanwalt Dr. Büchler in Mönchengladbach beigeordnet.
Eine Kostenerstattung findet nicht statt
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