Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-25, I-12 U 158/10

I-12 U 158/10Obergericht25.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 158/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-25

Aktenzeichen: I-12 U 158/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0425.I12U158.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.09.2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.