I-5 U 127/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-5 U 127/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-5 U 127/12
I-5 U 127/12Obergericht11.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 127/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-11
Aktenzeichen: I-5 U 127/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0411.I5U127.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.08.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (36 O 11/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils für die Klägerin vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 44.000,00 €
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