Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-10 U 68/12

I-10 U 68/12Obergericht11.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 68/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: I-10 U 68/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0411.I10U68.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Juni 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.346,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2009 sowie weitere 755,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. November 2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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