VII-Verg 50/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-10, VII-Verg 50/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-10, VII-Verg 50/12
VII-Verg 50/12Obergericht10.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 50/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-10
Aktenzeichen: VII-Verg 50/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0410.VII.VERG50.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. November 2012 (VK-20/2012-L) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 95.000 Euro
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