I-6 U 118/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-28, I-6 U 118/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-28, I-6 U 118/12
I-6 U 118/12Obergericht28.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 118/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: I-6 U 118/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0328.I6U118.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Juli 2012 verkündete Urteil der 14e Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf (14e O 2/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Namen und die Adressen der anderen Treuhandkommanditisten bzw. Treugeber und Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft A-GmbH & Co. KG zu erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der durch den Termin vom 17. Januar 2013 veranlassten Kosten, die der Kläger zu tragen hat, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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