I-10 U 72/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-28, I-10 U 72/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-28, I-10 U 72/12
I-10 U 72/12Obergericht28.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 72/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: I-10 U 72/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0328.I10U72.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. Juli 2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.784,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 31 %, der Beklagte zu 69 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 1/10, der Beklagte zu 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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