I-18 U 162/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-20, I-18 U 162/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-20, I-18 U 162/12
I-18 U 162/12Obergericht20.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 162/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-20
Aktenzeichen: I-18 U 162/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0320.I18U162.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 7. November 2012
verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts
Krefeld (2 O 175/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig
vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-
streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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