I-6 U 114/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-16, I-6 U 114/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-16, I-6 U 114/11
I-6 U 114/11Obergericht16.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 114/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-16
Aktenzeichen: I-6 U 114/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0316.I6U114.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins weist der Senat gemäß § 139 Abs. 1 und 2 ZPO darauf hin, dass die Berufung der Verfügungsbeklagten zwar zulässig ist, aber voraussichtlich nicht begründet sein dürfte. Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung vom 01. Februar 2011 zu Recht und aus zutreffenden Gründen aufrechterhalten.
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