I-12 U 52/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-14, I-12 U 52/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-14, I-12 U 52/12
I-12 U 52/12Obergericht14.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 52/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-14
Aktenzeichen: I-12 U 52/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0314.I12U52.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.01.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.878,11 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 05.07.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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