I-2 W 9/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-04, I-2 W 9/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-04, I-2 W 9/13
I-2 W 9/13Obergericht04.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 9/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-04
Aktenzeichen: I-2 W 9/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0304.I2W9.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 30.07.2012 (Az.: 4a O 20/11) in Gestalt des Beschlusses vom 13.02.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der Beschwerdewert wird auf 10.081,10 € festgesetzt.
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