I-7 U 175/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-22, I-7 U 175/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-22, I-7 U 175/11
I-7 U 175/11Obergericht22.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 175/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-22
Aktenzeichen: I-7 U 175/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0222.I7U175.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB §2034
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.10.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtzuges werden den Klägern auferlegt.
Dieses Urteil ist – wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung- vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.