Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-22, I-7 U 175/11

I-7 U 175/11Obergericht22.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 175/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-22

Aktenzeichen: I-7 U 175/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0222.I7U175.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: BGB §2034

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.10.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtzuges werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil ist – wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung- vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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