Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-21, I-2 U 68/11

I-2 U 68/11Obergericht21.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 68/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-21

Aktenzeichen: I-2 U 68/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0221.I2U68.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage unter Abänderung des am 16.06.2011 verkündeten Urteils der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

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