3 UF 65/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 3 UF 65/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 3 UF 65/12
3 UF 65/12Obergericht19.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 UF 65/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-19
Aktenzeichen: 3 UF 65/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0219.3UF65.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Familiensenat
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Moers vom 21.02.2012 in Ziffer 2. (Absatz 1) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der A., Versicherungsnummer 001, zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 13,4856 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 002 bei der B., bezogen auf den 31.07.2011, übertragen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben; Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.