I-16 U 66/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-07, I-16 U 66/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-07, I-16 U 66/12
I-16 U 66/12Obergericht07.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 66/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-07
Aktenzeichen: I-16 U 66/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0207.I16U66.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. März 2012 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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