I - 18 U 70/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-06, I - 18 U 70/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-06, I - 18 U 70/12
I - 18 U 70/12Obergericht06.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 70/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-06
Aktenzeichen: I - 18 U 70/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0206.I18U70.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. April 2012
verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Kleve (7 O 43/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der
durch die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die
Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-
trages abwenden, wenn nicht die Beklagte beziehungsweise
ihre Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrages
leisten.
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