Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-31, I-2 U 53/11

I-2 U 53/11Obergericht31.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 53/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-31

Aktenzeichen: I-2 U 53/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0131.I2U53.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.05.2011 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 335.000 EUR festgesetzt.

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