Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-24, I-6 U 79/12

I-6 U 79/12Obergericht24.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 79/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-24

Aktenzeichen: I-6 U 79/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0124.I6U79.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.04.2012 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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