Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-23, VI - U (Kart) 5/12

VI - U (Kart) 5/12Obergericht23.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 5/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-23

Aktenzeichen: VI - U (Kart) 5/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0123.VI.U.KART5.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Februar 2012 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin werden auf jeweils 100.000 € festgesetzt.

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