Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-17, I-2 UH 1/12

I-2 UH 1/12Obergericht17.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 UH 1/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-17

Aktenzeichen: I-2 UH 1/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0117.I2UH1.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I Die Restitutionsklage wird abgewiesen.

  • II Die Restitutionsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • III Das Urteil ist für die Restitutionsbeklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Restitutionsklägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Restitutionsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V Der Streitwert wird auf 830.000,-- € festgesetzt.

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