Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-15, I-20 U 190/11

I-20 U 190/11Obergericht15.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 190/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-15

Aktenzeichen: I-20 U 190/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0115.I20U190.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. September 2011 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.546,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Dezember 2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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