I-1 U 153/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-15, I-1 U 153/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-15, I-1 U 153/11
I-1 U 153/11Obergericht15.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 153/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-15
Aktenzeichen: I-1 U 153/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0115.I1U153.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.10.2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.436,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2009 sowie weitere 546,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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