Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-09, VII-Verg 33/12

VII-Verg 33/12Obergericht09.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-09

Aktenzeichen: VII-Verg 33/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0109.VII.VERG33.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 26. Juli 2012 (VK 17/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf bis zu 19.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.