Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-09, I - 18 U 18/12

I - 18 U 18/12Obergericht09.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 18/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-09

Aktenzeichen: I - 18 U 18/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0109.I18U18.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 11.01.2012 (2 O 311/10) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil des Senats und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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