Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-02, I-3 W 201/12

I-3 W 201/12Obergericht02.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 201/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-02

Aktenzeichen: I-3 W 201/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0102.I3W201.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf das Rechtsmittel wird der angefochtene Beschluss geändert.

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Wert für den 1. Rechtszug (unter Änderung der landgerichtlichen Festsetzung): Bis 3.000,- Euro ;

ab 31. Mai 2012: Bis 1.500,- Euro ;

Wert für das Beschwerdeverfahren: Bis 700,- Euro .

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