Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-12-21, I-3 Wx 205/11

I-3 Wx 205/11Obergericht21.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 205/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-21

Aktenzeichen: I-3 Wx 205/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1221.I3WX205.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird, soweit mit ihr nicht der Antrag auf Berichtigung des Vornamens des Kindes S. (Geburtseintrag 157/2001) zurückgewiesen worden ist, aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur ergänzenden Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat, zurückverwiesen.

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